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   VG Dresden, 08.08.2001 - 5 K 1571/01   

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VG Dresden, 08.08.2001 - 5 K 1571/01 (https://dejure.org/2001,26984)
VG Dresden, Entscheidung vom 08.08.2001 - 5 K 1571/01 (https://dejure.org/2001,26984)
VG Dresden, Entscheidung vom 08. August 2001 - 5 K 1571/01 (https://dejure.org/2001,26984)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ausstellung eines vorläufigen Abiturzeugnisses; Ergebnis der mündlichen Abiturprüfung ; Bewertung einzelner Prüfungsarbeiten ; Voraussetzung der Zulässigkeit einer gerichtlichen Korrektur der Prüfungsentscheidung ; Anforderungen an die Begründungspflicht der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Dresden, 08.08.2001 - 5 K 1571/01
    Die Bewertung der Prüfungsarbeiten können die Gerichte in dem vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschl. v. 17.04.1991, 1 BvR 419/81 und 1 BvR 213/83, BVerfGE 84, 34, 46 f. = NJW 1991, 2005 ff.) geforderten Umfang jedoch nur dann kontrollieren, wenn die die Bewertung der Prüfer tragenden Gründe hinreichend zu erkennen sind.

    Ob etwaige Bewertungsmängel sich auf die Notengebung und das Ergebnis der Prüfung ausgewirkt haben können, welches Voraussetzung der Zulässigkeit einer gerichtlichen Korrektur der Prüfungsentscheidung ist (BVerfG, Beschl. v. 17.04.1991, 1 BvR 419/81 und 1 BvR 213/83, BVerfGE 84, 34, 55), kann in der Regel gleichfalls erst dann festgestellt werden, wenn begründet wird, weshalb die Arbeit diese Bewertung erhält.

    Wie das Bundesverfassungsgericht ausgeführt hat (Beschl. v. 17.04.1991, 1 BvR 419/81 und 1 BvR 213/83, BVerfGE 84, 34, 46 f. = NJW 1991, 2005 ff.), ist für den Fall, dass die Richtigkeit oder Angemessenheit von Lösungen wegen der Eigenart der Prüfungsfrage nicht eindeutig bestimmbar sind, die Beurteilung vielmehr unterschiedlichen Ansichten Raum lässt, dem Prüfer zwar ein Bewertungsspielraum einzuräumen.

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus VG Dresden, 08.08.2001 - 5 K 1571/01
    Die Prüfungsentscheidung ist ferner dann aufzuheben, wenn in Fachfragen eine vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung als falsch gewertet worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.12.1992, 6 C 3.92, BVerwGE 91, 262 ff.).

    Er kann auf vermeintliche Irrtümer oder Rechtsfehler nur dann wirkungsvoll hinweisen und damit ein Überdenken anstehender oder bereits getroffener Entscheidungen erreichen, wenn er die die Bewertung tragenden Gründe der Prüfer in den Grundzügen nachvollziehen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.12.1992, 6 C 3.92, BVerwGE 91, 262 ff.).

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93

    Prüfungsrecht - Bewertung - Begründung - Fürsorgepflicht - Berufsfreiheit -

    Auszug aus VG Dresden, 08.08.2001 - 5 K 1571/01
    Dies gilt auch für Bewertung mündlicher Prüfungen (BVerwG, Urt. v. 06.09.1995, 6 C 18.93, BVerwGE 99, 185 ff.).

    Soweit es um prüfungsspezifische Wertungen und Einschätzungen geht, sind die Grundlagen und die wesentlichen Kriterien des Bewertungsvorganges offenzulegen (BVerwG, Urt. v. 06.09.1995, 6 C 18.93, BVerwGE 99, 185 ff.).

  • BVerwG, 17.07.1987 - 7 C 118.86

    Ein Urteil gegen Häme - Prüfungsfragen müssen fair und angemessen sein

    Auszug aus VG Dresden, 08.08.2001 - 5 K 1571/01
    Aus dem Verhältnismäßigkeitsprinzip ist der allgemeingültige Bewertungsgrundsatz abzuleiten, dass an einen Kandidaten keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BVerwGE 78, 55 [BVerwG 17.07.1987 - 7 C 118.86]; VGH Baden-Württ., Beschl. v. 07.04.1997, Az.: 9 S 1955, zitiert nach [...]).

    Fraglich ist hier, ob die Fachprüfer den aus dem Verhältnismäßigkeitsprinzip abgeleiteten allgemeingültigen Bewertungsgrundsatz beachtet haben, dass an einen Kandidaten keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BVerwGE 78, 55 [BVerwG 17.07.1987 - 7 C 118.86]; VGH Baden-Württ., Beschl. v. 07.04.1997, Az.: 9 S 1955, zitiert nach [...]).

  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus VG Dresden, 08.08.2001 - 5 K 1571/01
    Die Voraussetzungen des Anordnungsanspruchs sind im Falle der Vorwegnahme der Hauptsache nur glaubhaft gemacht, wenn eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit eines Obsiegens in der Hauptsache besteht (SächsOVG, Beschl. v. 04.08.1994, 2 S 231/94; BVerwG, Beschl. v. 13.08.1999, 2 VR 1.99, NJW 2000, 160 ff.) Andererseits muss die Anwendung des § 123 VwGO unter Beachtung der betroffenen Grundrechte und des Erfordernisses des effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG erfolgen (BVerfG, Beschl. v. 25.07.1996, 1 BvR 638/96, NVwZ 1997, 479).

    Hierbei ist auch im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nach Möglichkeit zur Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der glaubhaft gemachten Tatsachen vorzunehmen (BVerfG, Beschl. v. 25.07.1996, 1 BvR 638/96; SächsOVG, Beschl. v. 30.06.1996, 2 S 502/96; VG Dresden, Beschl. v. 22.10.1996, 5 K 3139/96).

  • OVG Sachsen, 06.03.1997 - 4 S 135/97

    Juristische Staatsprüfung; Materiellrechtliche Ausschlußfrist; Wiedereinsetzung

    Auszug aus VG Dresden, 08.08.2001 - 5 K 1571/01
    Dazu sind gemäß § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO der durch die einstweilige Anordnung zu schützende Anspruch (Anordnungsanspruch) und die Dringlichkeit der einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) glaubhaft zu machen, d.h. mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit darzutun (SächsOVG, Beschl. v. 06.03.1997, 4 S 135/97, DtZ 1997, 235 ff. = SächsVBl 1997, 217 ff.).

    Aber auch dabei müssen gewichtige Anhaltspunkte dafür sprechen, dass das Rechtsmittel in der Hauptsache erfolgreich sein könnte (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 06.03.1997, 4 S 135/97, DtZ 1997, 235 ff. = SächsVBl 1997, 217 ff.).

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus VG Dresden, 08.08.2001 - 5 K 1571/01
    Knüpfen Bestehensregelungen an einen Teil der im Prüfungsverfahren insgesamt zu erbringenden Leistungen an, ist zusätzliche Voraussetzung für ihre Verfassungsmäßigkeit, dass dieser Teil eine zuverlässige Beurteilungsgrundlage gewährleistet (BVerfG, Beschl. v. 14.03.1989, 1 BvR 1033/82, 1 BvR 174/84, 1 BvR 1033/82, 1 BvR 174/84, BVerfGE 80, 1, 35).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92

    Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung

    Auszug aus VG Dresden, 08.08.2001 - 5 K 1571/01
    Dies schließt eine Verschlechterung deshalb aus, weil die fälschlich als rechtsfehlerhaft beanstandeten Wertungen dem Prüfling zum Nachteil gereichen, so dass die gebotene Korrektur dieses Bewertungsfehlers grundsätzlich nur zu einer besseren oder gleichen Bewertung führen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.02.1993, Az.: 6 C 38/92 und v. 12.11.1997, 6 C 11/96, zitiert nach [...]).
  • BVerwG, 12.11.1997 - 6 C 11.96

    Korrekturfehler bei Prüfungen; Bewertungsfehler bei Prüfungen; Kausalität eines

    Auszug aus VG Dresden, 08.08.2001 - 5 K 1571/01
    Dies schließt eine Verschlechterung deshalb aus, weil die fälschlich als rechtsfehlerhaft beanstandeten Wertungen dem Prüfling zum Nachteil gereichen, so dass die gebotene Korrektur dieses Bewertungsfehlers grundsätzlich nur zu einer besseren oder gleichen Bewertung führen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.02.1993, Az.: 6 C 38/92 und v. 12.11.1997, 6 C 11/96, zitiert nach [...]).
  • OVG Sachsen, 20.05.1998 - 2 S 134/97

    Gerichtliche Kontrolle ; Entscheidung über das Bestehen des Abiturs; Begründung;

    Auszug aus VG Dresden, 08.08.2001 - 5 K 1571/01
    Andererseits ist aber auch dem Prüfling ein angemessener Antwortspielraum zuzugestehen (vgl. Sächs. OVG, Urt. v. 20.05.1998 - 2 S 134/97).
  • VG Dresden, 22.07.1998 - 5 K 1705/98
  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

  • BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95

    Befangenheitsrüge nach Zustellung des Berufungsurteils - Besetzung der

  • BVerwG, 03.04.1997 - 6 B 4.97

    Berufsrecht - Prüfungsrecht, Verfahrensfehler als Aufhebungsgrund für eine

  • BVerwG, 11.06.1996 - 6 B 88.95

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1990 - 9 S 3071/88

    Prüfungsrecht: Bildung eines Bewertungsrasters; Korrektur durch Nichtmitglied

  • BVerwG, 30.04.1997 - 2 WD 8.97

    Gerichtsverfassungsrecht - Teilnahme einer nicht zur Mitwirkung berufenen Person

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.1998 - A 2 S 502/96

    Begehren eines Beteiligten; Urteil; Zusätze; Angeben; Beteiligtenstellung;

  • BVerwG, 01.09.1992 - 6 B 22.92

    Bewertung einer Hausarbeit in der zweiten juristischen Staatsprüfung - Umfang der

  • OVG Sachsen, 29.06.2000 - 2 BS 169/00

    Vorläufige Zulassung einer Schülerin zur mündlichen Abiturprüfung bei

  • OVG Sachsen, 04.08.1994 - 2 S 231/94

    Der vorläufige Rechtsschutz im Prüfungsrecht

  • VG Düsseldorf, 06.09.2006 - 18 K 5009/05

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides über das Nichtbestehen einer Abiturprüfung;

    Zu vergleichbaren Vorschriften in anderen Bundesländern siehe: Bayerischer VGH, Beschluss vom 28. Mai 1996 - 7 CE 96.1003 - (ausgehend von der Verfassungsmäßigkeit); die jeweilige Norm für verfassungswidrig halten demgegenüber OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27. Februar 1997 - 2 L 52/96 - VG Potsdam, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 5 L 967/00 -, LKV 2001, 572; VG Dresden, Beschluss vom 8. August 2001 - 5 K 1571/01 -, SächsVBl.

    In diesem Sinne auch VG Dresden, Beschluss vom 8. August 2001 - 5 K 1571/01 -, a.a.O.; Beschluss vom 22. Juli 1998 - 5 K 1705/98 -.

    Das Verwaltungsgericht Potsdam (Beschluss vom 19. Juli 2000 - 5 L 967/00 -, a.a.O.) und das Verwaltungsgericht Dresden (Beschluss vom 8. August 2001 - 5 K 1571/01 - a.a.O.) äußern im Hinblick auf die dort jeweils geltenden, mit der Vorschrift des § 16 Abs. 7 Satz 1, 2. Halbsatz PO-NschA vergleichbaren Vorschriften die Befürchtung, die Hochschulreife könne angesichts der Möglichkeiten, den Stoff in der mündlichen Prüfung in erheblicher Weise zu konzentrieren, bereits dann nicht zuerkannt werden, wenn der Prüfling in einem einzigen Themenbereich oder sogar hinsichtlich eines einzigen Themas oder einer einzigen Frage aus den gesamten Bildungs- und Lehrinhalten der Oberstufe geprüft worden sei und hierbei keine entsprechenden Leistungen erbracht habe.

    vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 28. Mai 1996 - 7 CE 96.1003 - VG Dresden, Beschluss vom 8. August 2001 - 5 K 1571/01 -, a.a.O.

  • VG Düsseldorf, 06.09.2006 - 18 K 4987/05

    Anspruch auf Kombination der Ergebnisse einer Nichtschülerabiturprüfung mit den

    Zu vergleichbaren Vorschriften in anderen Bundesländern siehe: Bayerischer VGH, Beschluss vom 28. Mai 1996 - 7 CE 96.1003 - (ausgehend von der Verfassungsmäßigkeit); die jeweilige Norm für verfassungswidrig halten demgegenüber OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27. Februar 1997 - 2 L 52/96 - VG Potsdam, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 5 L 967/00 -, LKV 2001, 572; VG Dresden, Beschluss vom 8. August 2001 - 5 K 1571/01 -, SächsVBl.

    in diesem Sinne auch VG Dresden, Beschluss vom 8. August 2001 - 5 K 1571/01 -, a.a.O.; Beschluss vom 22. Juli 1998 - 5 K 1705/98 -.

    vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 28. Mai 1996 - 7 CE 96.1003 - VG Dresden, Beschluss vom 8. August 2001 - 5 K 1571/01 -, a.a.O.

    Das VG Potsdam (Beschluss vom 19. Juli 2000 - 5 L 967/00 -, a.a.O.) und das VG Dresden (Beschluss vom 8. August 2001 - 5 K 1571/01 - a.a.O.) äußern im Hinblick auf die dort jeweils geltenden, mit der Vorschrift des § 16 Abs. 7 Satz 1, 2. Halbsatz PO- NSchA vergleichbaren Vorschriften die Befürchtung, die Hochschulreife könne angesichts der Möglichkeiten, den Stoff in der mündlichen Prüfung in erheblicher Weise zu konzentrieren, bereits dann nicht zuerkannt werden, wenn der Prüfling in einem einzigen Themenbereich oder sogar hinsichtlich eines einzigen Themas oder einer einzigen Frage aus den gesamten Bildungs- und Lehrinhalten der Oberstufe geprüft worden sei und hierbei keine entsprechenden Leistungen erbracht habe.

  • VG Düsseldorf, 27.06.2006 - 18 L 1125/06

    Entscheidung über die Neubewertung einer mündlichen Prüfung und hilfsweise

    Ein Anordnungsanspruch ist insofern glaubhaft gemacht, als der Abbruch der Abiturprüfung am 8. Juni 2006, der hier auf die Regelung des § 16 Abs. 7, 2. Halbsatz PO-NSchA zurückzuführen sein dürfte, erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, wie sich nicht zuletzt aus den bei dem OVG NRW geführten Verfahren 19 B 1308/05 und 19 B 1597/05 sowie den dort in Bezug genommenen Entscheidungen, Beschlüsse des VG Dresden vom 22. Juli 1998 - 5 K 1705/98 - und 8. August 2001 - 5 K 1571/01 -, VG Potsdam, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 5 L 967/00 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27. Februar 1997 - 2 L 52/96 -, s. auch Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, 4. Aufl. 2004, Rn. 550, ergibt.
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